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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Baumeister Pohlmann GbR
Canineasy
Aurikelweg 126
50259 Pulheim
E-Mail: info@canineasy.de

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Vertreten durch die Gesellschafter Peter Baumeister und Claus Pohlmann

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Stand: September 2026

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Baumeister Pohlmann GbR, handelnd unter „Canineasy“, nachfolgend „Canineasy“ genannt, und ihren Kunden über Hundetraining, Einzel- und Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Vorträge, Webinare und vergleichbare Leistungen.

 

(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

(3) Für den Kauf und die Lieferung körperlicher Waren sowie für dauerhaft bereitgestellte digitale Produkte können ergänzende Bedingungen gelten, auf die der Kunde vor Abschluss des jeweiligen Vertrages hingewiesen wird.

 

(4) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Canineasy und dem Kunden vereinbart wurden.

 

 

§ 2 Vertragsinhalt und Leistungsumfang

 

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils gebuchten Leistung. Inhalt, Veranstaltungsort, Zeitraum, Umfang, Teilnahmevoraussetzungen und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Buchungs- oder Teilnahmebestätigung.

 

(2) Bei den Leistungen von Canineasy handelt es sich grundsätzlich um Dienstleistungen. Canineasy vermittelt kynologische Kenntnisse, Trainingsmethoden und Handlungsempfehlungen. Ein bestimmter Trainings-, Ausbildungs-, Prüfungs- oder Einsatzerfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

 

(3) Der Erfolg des Trainings hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen des Hundes, dessen Gesundheitszustand, den Fähigkeiten des Hundeführers sowie der regelmäßigen und sachgerechten Umsetzung der vermittelten Inhalte ab.

 

(4) Canineasy ist berechtigt, zur Durchführung der Veranstaltung fachlich geeignete Referenten, Trainer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

 

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

 

(1) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das Buchungs- oder Anmeldeformular auf www.canineasy.de. Soweit angeboten, kann die Anmeldung auch per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.

 

(2) Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Internetseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

 

(3) Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Buchungs- oder Teilnahmebestätigung durch Canineasy zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Anmeldung, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

 

(4) Die Anzahl der verfügbaren Teilnehmer- und Hundeplätze kann begrenzt werden. Entscheidend ist die von Canineasy bestätigte Buchungsart, insbesondere die Teilnahme mit oder ohne Hund.

 

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Canineasy über spätere Änderungen der für die Durchführung relevanten Daten zu informieren.

 

 

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

 

(1) Es gelten die bei Abschluss des Vertrages angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Bei Seminaren, Workshops, Kursen und vergleichbaren Veranstaltungen wird mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig. Die Anzahlung ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu leisten.

 

(3) Die verbleibenden 90 Prozent der Teilnahmegebühr werden vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

 

(4) Erfolgt die Anmeldung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die gesamte Teilnahmegebühr innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu zahlen.

 

(5) Die Anzahlung wird vollständig auf die Teilnahmegebühr angerechnet. Im Falle eines Rücktritts des Kunden wird sie mit den nach § 6 anfallenden Stornokosten verrechnet.

 

(6) Für Webinare, digitale Inhalte, Einzelstunden und andere ausdrücklich entsprechend gekennzeichnete Leistungen kann die gesamte Vergütung bereits mit Vertragsschluss fällig werden. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Angebot und auf der Rechnung.

 

(7) Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Canineasy nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben. Bereits entstandene Ansprüche und gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

 

 

§ 5 Widerrufsrecht

 

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde im Buchungsvorgang gesondert belehrt.

 

(2) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Dies kann insbesondere für termingebundene Kurse, Seminare und Workshops gelten.

 

(3) Soweit eine gebuchte Leistung nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fällt, bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht und die hierzu erteilte Widerrufsbelehrung unberührt.

 

(4) Das vertraglich eingeräumte Rücktrittsrecht nach § 6 besteht unabhängig davon, ob dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

 

 

§ 6 Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

 

(1) Der Rücktritt von einer gebuchten Leistung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an info@canineasy.de, zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Canineasy. Das bloße Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung.

 

(2) Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn kann Canineasy unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Belegung des Teilnehmerplatzes folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:

a) mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent der Teilnahmegebühr,

b) ab vier Wochen bis mehr als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr,

c) ab zwei Wochen bis mehr als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 80 Prozent der Teilnahmegebühr,

d) innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei einem vom Kunden veranlassten Abbruch der Teilnahme: 100 Prozent der Teilnahmegebühr.

 

(3) Die geleistete Anzahlung wird auf die Stornokosten angerechnet. Anzahlung und Stornokosten werden nicht zusätzlich nebeneinander erhoben.

 

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Canineasy kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Canineasy bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

 

(5) Kann Canineasy den frei gewordenen Teilnehmerplatz vollständig und zu denselben wirtschaftlichen Bedingungen anderweitig vergeben, werden die Stornokosten auf eine Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro begrenzt. Darüber hinaus bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

 

(6) Der Kunde kann nach vorheriger Mitteilung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Canineasy darf diesen nur aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn erforderliche persönliche oder hundebezogene Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden. Bei Annahme des Ersatzteilnehmers fällt lediglich eine Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro an.

 

(7) Ein Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Veranstaltung besteht nicht. Canineasy kann einer Umbuchung aus Kulanz zustimmen. Bereits entstandene Aufwendungen oder Preisunterschiede dürfen dabei berücksichtigt werden.

 

(8) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder bricht er die Teilnahme aus Gründen ab, die Canineasy nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Dem Kunden bleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen oder einer anderweitigen Verwertung der Leistung vorbehalten.

 

 

§ 7 Absage und Änderungen durch Canineasy

 

(1) Canineasy kann eine Veranstaltung absagen, wenn eine in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt grundsätzlich spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.

 

(2) Canineasy kann eine Veranstaltung außerdem absagen oder verschieben, wenn ein vorgesehener Referent ohne Verschulden von Canineasy erkrankt oder aus einem anderen nicht von Canineasy zu vertretenden Grund ausfällt und kurzfristig kein fachlich geeigneter Ersatzreferent zur Verfügung steht.

 

(3) Canineasy ist berechtigt, fachlich oder organisatorisch erforderliche und für den Kunden zumutbare Änderungen des zeitlichen Ablaufs, einzelner Trainingsinhalte, des Trainingsortes oder des eingesetzten Referenten vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter und das wesentliche Ziel der Veranstaltung erhalten bleiben.

 

(4) Änderungen werden den Teilnehmern so früh wie möglich über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.

 

(5) Bei einer vollständigen Absage erstattet Canineasy bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich und vollständig.

 

(6) Wird ein Ersatztermin angeboten, kann der Kunde kostenfrei auf diesen Termin umbuchen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Ersatztermin anzunehmen. Lehnt er ihn ab, werden die für die ausgefallene Veranstaltung gezahlten Teilnahmegebühren erstattet.

 

(7) Wird lediglich ein abgrenzbarer Teil einer mehrtägigen Veranstaltung endgültig nicht erbracht und nicht nachgeholt, wird der auf diesen Teil entfallende angemessene Anteil der Teilnahmegebühr erstattet.

 

(8) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung in § 12.

 

 

§ 8 Witterungsbedingte Gefahren und andere außergewöhnliche Umstände

 

(1) Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei wechselhafter oder ungünstiger Witterung statt, sofern eine sichere, tierschutzgerechte und für die Beteiligten zumutbare Durchführung möglich ist.

 

(2) Für die Beurteilung witterungsbedingter Gefahren berücksichtigt Canineasy insbesondere die amtlichen Warnungen und Warnlageberichte des Deutschen Wetterdienstes für den Bereich des jeweiligen Veranstaltungsortes. Maßgeblich ist der in der Veranstaltungsbeschreibung oder Teilnahmebestätigung angegebene Ort.

 

(3) Eine amtliche Warnung führt nicht automatisch zur Absage. Canineasy bewertet Art, Stärke, räumliche und zeitliche Geltung der Warnung sowie die konkreten Bedingungen am Veranstaltungsort. Dabei werden insbesondere die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer, Referenten und Hunde, die Möglichkeit ausreichender Pausen und Versorgung sowie die Nutzbarkeit des Veranstaltungsortes berücksichtigt.

 

(4) Bei amtlichen Warnungen vor starker oder extremer Wärmebelastung, schwerem Gewitter, Sturm, Orkan, heftigem Starkregen, Hochwasser, Glatteis oder vergleichbaren erheblichen Gefahren ist Canineasy berechtigt, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören insbesondere:

a) die Anpassung der Trainings- und Pausenzeiten,

b) die Verkürzung oder Verlegung einzelner praktischer Einheiten,

c) die Verlegung in geeignete Innenräume oder an einen anderen zumutbaren Trainingsort,

d) die Unterbrechung der Veranstaltung,

e) die Verschiebung einzelner Veranstaltungsteile oder

f) die Absage oder Verlegung der gesamten Veranstaltung.

 

(5) Eine vollständige Absage oder Verlegung erfolgt, wenn eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung nach der konkreten Gefahrenlage nicht möglich oder nicht vertretbar ist. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn für den Veranstaltungsort und Veranstaltungszeitraum eine amtliche DWD-Unwetterwarnung, eine Warnung vor extremem Unwetter oder eine amtliche Warnung vor starker oder extremer Wärmebelastung besteht und die Gefahr nicht durch zumutbare organisatorische Maßnahmen ausreichend reduziert werden kann.

 

(6) Entsprechendes gilt bei anderen außergewöhnlichen, von Canineasy nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere behördlichen Anordnungen, Sperrungen des Veranstaltungsortes, erheblichen Verkehrs- oder Versorgungsstörungen, Epidemien, Tierseuchen, Bränden oder vergleichbaren Ereignissen, welche die Durchführung unmöglich, unzulässig oder unzumutbar machen.

 

(7) Canineasy entscheidet anhand der jeweils aktuellen Informationslage. Teilnehmer werden unverzüglich informiert. Bei kurzfristig eintretenden oder sich verschärfenden Gefahren darf Canineasy die Veranstaltung unmittelbar vor Beginn oder während der Durchführung unterbrechen oder abbrechen.

 

(8) Für eine vollständige Absage, Verlegung oder endgültig ausgefallene Teilleistung gelten die Erstattungsregelungen des § 7 entsprechend.

 

 

§ 9 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und Referenten Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Tierschutz, einem geordneten Veranstaltungsablauf oder dem Erreichen des Veranstaltungszwecks dienen.

 

(2) Der Kunde bleibt während der gesamten Veranstaltung Halter beziehungsweise verantwortlicher Führer seines Hundes. Die Aufsichtspflicht und Verantwortung für den Hund gehen nicht auf Canineasy oder den eingesetzten Referenten über.

 

(3) Der Kunde hat seinen Hund so zu führen und zu sichern, dass Gefährdungen oder vermeidbare Störungen anderer Personen oder Hunde ausgeschlossen werden. Vorgaben zu Leine, Maulkorb, Sicherheitsausrüstung und räumlicher Trennung sind einzuhalten.

 

(4) Der Kunde muss Canineasy vor Veranstaltungsbeginn über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, ausgeprägte Ängstlichkeit, gesundheitliche Einschränkungen oder behördliche Auflagen des Hundes informieren, soweit diese für die sichere Durchführung von Bedeutung sein können.

 

(5) Steht der Hund nicht im Eigentum des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass er zur Führung und Teilnahme mit dem Hund berechtigt ist.

 

(6) Für den teilnehmenden Hund muss eine wirksame Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Ein geeigneter Nachweis ist Canineasy auf Verlangen vorzulegen.

 

(7) Soweit für eine Veranstaltung besondere persönliche oder hundebezogene Teilnahmevoraussetzungen gelten, ergeben sich diese aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

 

 

§ 10 Gesundheit, Krankheiten und Tierschutz

 

(1) Teilnehmen dürfen grundsätzlich nur Hunde, die frei von ansteckenden Krankheiten und in einem gesundheitlichen Zustand sind, der die vorgesehenen Belastungen zulässt.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Canineasy vor Veranstaltungsbeginn über ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen, akute Beschwerden oder andere gesundheitlich relevante Einschränkungen seines Hundes zu informieren.

 

(3) Der Hund muss über die gesetzlich erforderlichen Impfungen und Nachweise verfügen. Soweit Canineasy oder der Veranstaltungsort darüber hinaus einen angemessenen Impfschutz voraussetzt, wird darauf vor Vertragsschluss hingewiesen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

 

(4) Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Abstimmung teilnehmen. Canineasy kann ihre Teilnahme ablehnen oder organisatorische Einschränkungen vorsehen, wenn andernfalls der sichere oder geordnete Ablauf erheblich beeinträchtigt würde.

 

(5) Canineasy ist berechtigt, einen Hund von einzelnen Übungen oder von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung, eine ansteckende Erkrankung, eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Tiere oder einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Grundsätze bestehen.

 

(6) Die Entscheidung über eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung obliegt dem Kunden. Canineasy erbringt keine tierärztlichen Leistungen und ersetzt keine tierärztliche Beratung.

 

 

§ 11 Teilnahmeausschluss

 

(1) Canineasy kann einen Kunden oder Hund vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung ausschließen, wenn

a) trotz Aufforderung sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgt werden,

b) Menschen oder Tiere erheblich gefährdet oder wiederholt erheblich gestört werden,

c) der Kunde gegenüber einem Hund tierschutzwidrige, grob unangemessene oder trotz Aufforderung nicht eingestellte Methoden anwendet,

d) wesentliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder bei der Anmeldung erhebliche Umstände verschwiegen wurden oder

e) der Kunde andere Teilnehmer, Referenten oder Mitarbeiter erheblich beleidigt, bedroht oder belästigt.

 

(2) Soweit es die Situation erlaubt, soll dem Kunden vor einem endgültigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen.

 

(3) Erfolgt der Ausschluss aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Canineasy Aufwendungen erspart hat oder die Leistung anderweitig verwerten konnte.

 

 

§ 12 Haftung

 

(1) Canineasy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Canineasy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(2) Canineasy haftet außerdem unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Canineasy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Canineasy für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Canineasy für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

 

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

(6) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er selbst, sein Hund oder eine von ihm zur Teilnahme entsandte Person verursacht. Das gilt nicht, soweit der Schaden von Canineasy oder einer von Canineasy eingesetzten Person mitverursacht wurde; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen über die Mitverursachung.

 

(7) Persönliche Gegenstände und Ausrüstungsgegenstände sind vom Kunden angemessen zu beaufsichtigen. Für deren Verlust oder Beschädigung haftet Canineasy nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

 

 

§ 13 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

 

(1) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmer identifizierbar sind und die zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Social-Media-Zwecken verwendet werden sollen, werden nur auf Grundlage einer gesonderten rechtlichen Grundlage, insbesondere einer freiwilligen Einwilligung, angefertigt und veröffentlicht.

 

(2) Die Erteilung einer Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. Aus einer verweigerten oder später für die Zukunft widerrufenen Einwilligung entstehen dem Kunden keine Nachteile.

 

(3) Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, sollen dies Canineasy oder dem eingesetzten Fotografen beziehungsweise Kamerateam möglichst vor Beginn der Aufnahmen mitteilen. Canineasy trifft angemessene organisatorische Maßnahmen, damit der Wunsch berücksichtigt wird.

 

(4) Gesetzlich zulässige Aufnahmen, insbesondere Übersichtsaufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, bleiben unberührt.

 

(5) Eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig, sofern dadurch keine Rechte anderer Teilnehmer, Referenten oder von Canineasy verletzt werden. Die Veröffentlichung erkennbarer Personen bedarf der erforderlichen Einwilligung beziehungsweise einer anderen gesetzlichen Erlaubnis.

 

(6) Die Aufzeichnung vollständiger Vorträge, Trainingssequenzen, Webinare oder wesentlicher Teile davon ist ohne vorherige Zustimmung von Canineasy und gegebenenfalls des jeweiligen Referenten nicht gestattet.

 

 

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

(1) Von Canineasy oder den jeweiligen Referenten bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Videos, Texte, Grafiken, Trainingskonzepte und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

 

(2) Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, die bereitgestellten Inhalte ausschließlich für eigene private oder berufliche Lern- und Trainingszwecke zu nutzen.

 

(3) Ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers dürfen die Inhalte insbesondere nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verkauft, weitergegeben, öffentlich zugänglich gemacht oder zur Durchführung eigener entgeltlicher Schulungen verwendet werden. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

 

 

(4) Zugangsdaten zu Webinaren, Videoaufzeichnungen oder digitalen Lernbereichen sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

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§ 15 Webinare und digitale Leistungen

 

(1) Für die Teilnahme an Webinaren und die Nutzung digitaler Leistungen benötigt der Kunde eine geeignete Internetverbindung sowie kompatible Hard- und Software. Diese Voraussetzungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

 

(2) Kurzfristige technische Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Canineasy liegen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die Leistung im Wesentlichen erbracht werden kann oder Canineasy innerhalb angemessener Zeit eine Aufzeichnung oder einen Ersatztermin zur Verfügung stellt.

 

(3) Kann eine digitale Veranstaltung aufgrund einer von Canineasy zu vertretenden technischen Störung nicht oder nur unwesentlich durchgeführt werden, bietet Canineasy einen Ersatztermin, eine geeignete Aufzeichnung oder eine Erstattung der betroffenen Vergütung an. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

(4) Soweit digitale Inhalte dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt werden, ergeben sich Umfang und Dauer des Zugangs aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die gesetzlichen Bestimmungen über digitale Produkte bleiben unberührt.

 

 

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Canineasy unter www.canineasy.de/datenschutz.

 

 

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Canineasy ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen Canineasy und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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